Kreistag für Zwangsverwaltung
UHK bald unter Kuratel

Thüringer Landesverwaltungsamt will heute über die Einsetzung eines Beauftragten für den Landkreis entscheiden.

Mit einer Mehrheit von 24 Stimmen sprachen sich die Abgeordneten von CDU, FDP und Freien Wählern in der letzten Woche für die Einsetzung eines Zwangsverwalters durch das Thüringer Landesverwaltungsamt aus.

Durch die Zwangsverwaltung sollen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Haushaltsführung sichergestellt und das Haushaltsdefizit des Landkreises abgebaut werden. Das beläuft sich auf über 40 Millionen Euro. Allein in diesem Jahr fehlen über 10 Millionen Euro. Nach Berechnungen der CDU-Landtags- und Kreistagsabgeordneten Annette Lehmann soll die Schuldenlast inzwischen sogar mehr als 100 Millionen Euro betragen.

Der Beschluss geht als Stellungnahme des Kreistages an das Landesverwaltungsamt. Er ist Teil eines Anhörungsverfahren, in dessen Rahmen auch Kreisverwaltung und Landrat angehört werden.

Das Verfahren dient der Entscheidungsfindung darüber, ob durch das Landesverwaltungsamt ein Beauftragter für den Landkreis eingesetzt wird, der die Haushalts- und Finanzangelegenheiten des hoch verschuldeten Kreises überwacht. Eine Anordnung darüber soll bereits vorliegen.

Aus Sicht der mit 18 Stimmen unterlegenen Abgeordneten von SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen stellt der Beschluss des Kreistages einen Rechtsbruch dar und zielt darauf ab, den demokratisch gewählten Landrat Harald Zanker zu entmachten.

Weil sich der von CDU, FDP und Freien Wählern getragene Beschluss nicht nur auf die Übertragung der Haushaltsführung bezieht, sondern auch zusätzliche Aufgaben mit einschließt, hoffen SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen, dass die Stellungnahme des Kreistages als rechtswidrig eingestuft wird.

Nach Thüringer Kommunalordnung kann, wenn die Verwaltung in erheblichem Umfang nicht den gesetzmäßigen Erfordernissen entspricht und die Befugnisse der Rechtsaufsichtsbehörde nicht ausreichen, um diese zu sichern, ein Beauftragter bestellt werden, der alle oder einzelne Aufgaben der Gemeinde auf deren Kosten wahrnimmt.

Das Land würde den Beauftragten wahrscheinlich durch die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel unterstützen.

Der Unstrut-Hainich-Kreis wäre der erste Landkreis im Freistaat Thüringen, der unter Zwangsverwaltung gestellt werden würde.

Landrat Harald Zanker hatte sich bereits im Vorfeld gegen die Einsetzung eines Beauftragten für den Landkreis ausgesprochen. Die von ihm zur Kreistagssitzung als Vorlage eingebrachte Stellungnahme der Verwaltung hatte der Kreistag mehrheitlich abgelehnt.

Der Landrat würde, laut einem Bericht der Thüringer Allgemeinen vom 29. September 2013, gegen die Einsetzung eines Zwangsverwalters klagen. Er wies daraufhin, dass der Kreistag bisher immer wieder Vorschläge der Kreisverwaltung abgelehnt habe, mit denen diese die Verschuldung abbauen wollte. Auch ein vom Land eingesetzter Beauftragter wäre an die Beschlüsse des Kreistages gebunden.

Um die Verbindlichkeiten des Kreises abzubauen und die Kreisumlage zu senken, schlägt Herr Zanker erneut den Verkauf der kreislichen Anteile des kommunalen Krankenhauses vor. Seiner Meinung nach ließen sich damit bis zu 70 Millionen Euro einnehmen.

Damit die Landkreise ihre Aufgaben wahrnehmen können bekommen sie vom Land Geld über den Kommunalen Finanzausgleich und finanzieren sich über eine Kreisumlage genannte Abgabe aller Kommunen in ihrem Kreisgebiet.

Nach der Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs bekommt der Unstrut-Hainich-Kreis in diesem Jahr knapp 540.000 Euro weniger als im letzten Jahr. Die Kreisumlage liegt bei 49,5 Prozent und ist damit mit Abstand die Höchste im gesamten Freistaat. Aufgrund des Haushaltsdefizits müsste diese Umlage allerdings deutlich erhöht werden. Dagegen wehren sich aber die Kommunen, die selbst klamm bei Kasse sind. Der Bürgermeister des Dorfes Neunheilingen hat bereits angekündigt, keine Kreisumlage mehr zu bezahlen.

Im Falle einer Zwangsverwaltung bleibt die Kreisverwaltung allerdings geöffnet und Herr Zanker muss auch nicht als Landrat zurücktreten.

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