
Am Freitag, den 14. Februar 2014, hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht die Klage von Landrat Harald Zanker (SPD) gegen die Einsetzung eines Zwangsverwalters für den Unstrut-Hainich-Kreis endgültig abgewiesen.
Am Freitag, den 14. Februar 2014, hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht die Klage von Landrat Harald Zanker (SPD) gegen die Einsetzung eines Zwangsverwalters für den Unstrut-Hainich-Kreis endgültig abgewiesen.
Das Oberverwaltungsgericht in Weimar hat der Beschwerde von Landrat Harald Zanker (SPD) entsprochen und die Zwangsverwaltung des Unstrut-Hainich-Kreises vorerst gestoppt.
Landtagsabgeordneter Jörg Kubitzki (Die Linke) wundert sich über die Bestellung von Herrn Brodbeck als Zwangsverwalter für den Unstrut-Hainich Kreis und fragt nach den Kosten.
Der Unstrut-Hainich-Kreis erhält einen Beauftragten, der anstelle des Landrates alle Aufgaben des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens wahrnehmen soll.
Ist es nicht ein Armutszeugnis? Der Kreistag, der über das Haushaltsrecht verfügt, kann kein Haushalt beschließen. Witzig? Auch. Aber vor allem beschämend.
Thüringer Landesverwaltungsamt will heute über die Einsetzung eines Beauftragten für den Landkreis entscheiden.