Zwangsverwalter kommt
Oberverwaltungsgericht weist Klage ab

Am Freitag, den 14. Februar 2014, hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht die Klage von Landrat Harald Zanker (SPD) gegen die Einsetzung eines Zwangsverwalters für den Unstrut-Hainich-Kreis endgültig abgewiesen.

Damit ist der Landrat des Unstrut-Hainich-Kreises in letzter Instanz mit dem Versuch gescheitert, die Einsetzung eines Beauftragten für das das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen für den Landkreis zu verhindern.

Das Gericht begründete seine Entscheidung am Montag damit, dass der Landrat nicht im Namen des Landkreises geklagt habe. Nur der Kreistag könne beschließen, die Berufung eines Beauftragten für den Kreis anzufechten.

Eine Mehrheit aus CDU, FDP und Freien Wählern hatte sich im Kreistag allerdings für die Einsetzung eines Zwangsverwalters durch das Thüringer Landesverwaltungsamt ausgesprochen.

Aufgrund der hohen Schulden im Unstrut-Hainich-Kreis, die nach unterschiedlichen Angaben zwischen 100 und 150 Millionen Euro betragen sollen, hatte das Landesverwaltungsamt den Diplom-Verwaltungswirt Klaus Brodbeck aus Renchen in Baden-Württemberg als Beauftragten zur Beaufsichtigung der Kassenführung im Landkreis eingesetzt.

Landrat Zanker hatte daraufhin angekündigt die Einsetzung zu verhindern. Er argumentierte, dass die Verwaltung das Ende Dezember letzten Jahres vom Kreistag beschlossene Haushaltssicherungskonzept bisher noch gar nicht umsetzen konnte. Zudem würde der Zwangsverwalter dem hoch verschuldeten Landkreis zusätzliches Geld kosten. Es wird mit 100 Euro pro Arbeitsstunde gerechnet.