Erfolg für Landrat Zanker
Oberverwaltungsgericht stoppt Zwangsverwaltung

Das Oberverwaltungsgericht in Weimar hat der Beschwerde von Landrat Harald Zanker (SPD) entsprochen und die Zwangsverwaltung des Unstrut-Hainich-Kreises vorerst gestoppt.

Das Gericht hob, wie MDR-Thüringen berichtet, damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf, das einen Eilantrag des Landrates gegen die Einsetzung eines Beauftragten abgewiesen hatte.

Aufgrund der hohen Schulden des Landkreises, die 150 Millionen Euro betragen sollen, hatte das Thüringer Landesverwaltungsamt den Beauftragten bestellt. Dieser soll das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen im Landratsamt überwachen und dabei mithelfen das Haushaltssicherungskonzept des Landkreises umzusetzen.

Das Haushaltssicherungskonzept sieht vor, den Landkreis in den kommenden zehn Jahren zu entschulden. Es war erst Ende des vergangenen Jahres von Kreistag beschlossen worden. Kurz darauf hatte sich eine Mehrheit von CDU, FDP und Freie Wählern im Kreistag gegenüber dem Thüringer Landesverwaltungsamt für die Einsetzung eines Zwangsbeauftragten ausgesprochen.

Der Landrat argumentiert dagegen, dass die Verwaltung des Landkreises das Haushaltssicherungskonzept bisher noch gar nicht umsetzen konnte. Obendrein würde der Beauftragte viel Geld kosten, das der verschuldete Landkreis aufzubringen hätte. Es wird mit einem Satz von über 100 Euro in der Stunde gerechnet.

Das Oberverwaltungsgericht stellte in seiner Entscheidung fest, dass der sofortige Vollzug für den Landrat große Nachteile hätte. Es wies aber auch darauf hin, dass mit der Entscheidung keine Aussage über die Erfolgsaussichten der Beschwerde von Landrat Harald Zanker verbunden sind und kündigte eine alsbaldige abschließende Entscheidung an.